Ein Biergarten ist nicht einfach Gastronomie im Freien. Der Begriff ist in Bayern erstaunlich genau umrissen, und das Recht, die eigene Brotzeit mitzubringen, ist dabei kein Zugeständnis, sondern das Erkennungsmerkmal.
Ein bayerischer Biergarten braucht zwei Dinge: Gartencharakter und die traditionelle Betriebsform, zu der gehört, dass Gäste ihre mitgebrachte Brotzeit unentgeltlich verzehren dürfen. Die Bayerische Biergartenverordnung von 1999 regelt nicht das Essen, sondern den Lärm: Betrieb von 7 bis 23 Uhr, Musik endet um 22 Uhr, Ausschank um 22.30 Uhr.
Umgangssprachlich ist jeder Tisch unter freiem Himmel ein Biergarten. Rechtlich nicht. Für den privilegierten bayerischen Biergarten sind laut Rechtsprechung zwei Merkmale ausschlaggebend: der Gartencharakter und die traditionelle Betriebsform, insbesondere die Möglichkeit, dort auch die mitgebrachte, eigene Brotzeit unentgeltlich verzehren zu können.
Daraus folgt zweierlei. Erstens bezieht sich der Begriff ausdrücklich nicht auf die gesamte Außengastronomie. Zweitens fehlt es am Gartencharakter zum Beispiel bei einer von Bebauung umgebenen Hoffläche, auch wenn dort Bäume stehen. Eine Terrasse vor dem Wirtshaus ist Außengastronomie, aber deswegen noch kein Biergarten.
Beides steht so in einer Entscheidung zum Biergartenbegriff der Bayerischen Biergartenverordnung, nachzulesen bei BAYERN.RECHT.
Fast jeder weiß, dass man in einen bayerischen Biergarten sein eigenes Essen mitbringen darf. Fast alle halten es für ein Recht, das ein Gesetz verleiht. Das stimmt so nicht.
In der Biergartenverordnung steht darüber kein Wort. Sie regelt Lärm. Die mitgebrachte Brotzeit taucht an anderer Stelle auf: als eines der beiden Merkmale, an denen sich entscheidet, ob ein Ort überhaupt ein Biergarten im Sinn der Verordnung ist. Wer die Brotzeit verbietet, verliert damit nicht das Recht dazu, sondern das Prädikat.
Für Getränke gilt das nicht: die kauft man vor Ort. Das ist die übliche Form, keine Vorschrift der Verordnung, die zum Mitbringen nichts sagt.
Die Bayerische Biergartenverordnung vom 20. April 1999 ist eine Lärmschutzverordnung. Sie steht zwischen dem Wunsch nach einem Bier unter Bäumen und dem Anspruch der Nachbarn auf Nachtruhe. Das sind ihre Kernpunkte:
| Regel | Was gilt |
|---|---|
| Tageszeit | Für Biergärten gilt als Tageszeit die Zeit von 7.00 bis 23.00 Uhr. |
| Musik | Musikdarbietungen sind spätestens um 22.00 Uhr zu beenden. |
| Ausschank | Die Verabreichung von Getränken und Speisen endet spätestens um 22.30 Uhr. |
| Abfahrt | Die Betriebszeit ist so zu beenden, dass der zurechenbare Straßenverkehr bis 23.00 Uhr abgewickelt ist. |
| Lautstärke | Tagsüber 65 dB(A) in Misch-, Kern- und Dorfgebieten, 60 dB(A) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten, 55 dB(A) in reinen Wohngebieten. |
Deshalb wird in vielen Biergärten um halb elf das letzte Bier ausgegeben, und deshalb ist um elf Schluss. Das ist keine Willkür des Wirts.
Vor der Kältemaschine wurde im Winter gebraut und über den Sommer in tiefen, kühlen Kellern gelagert. Ausgeschenkt wurde dort, wo das Bier lag, also über dem Keller und im Freien.
Den Ausschank auf den Sommerbier-Lagerkellern betrieben die Brauereien schon länger, legalisiert wurde er 1812. Dieses Datum gilt als offizielle Geburtsstunde des Biergartens. Er ist also nicht als Gartenlokal erfunden worden, sondern als Nebenprodukt der Bierlagerung.
Historisches Lexikon Bayerns, Brauereien im 19. Jahrhundert.
In Franken hat dieselbe Geschichte einen eigenen Namen behalten. Wo in Oberbayern der Biergarten entstand, sagt man hier Keller, und gemeint ist meistens nicht der Raum unter der Erde, sondern der Ausschank darüber.
Praktisch heißt das: ein fränkischer Keller ist fast immer auch ein Biergarten, aber ein Biergarten ist längst nicht immer ein Keller. Der Keller hängt am historischen Lagerkeller und an der Saison, der Biergarten kann überall stehen und hat oft länger offen.
| Merkmal | Bierkeller | Biergarten |
|---|---|---|
| Definition | Historischer Lagerkeller, dessen Außenbereich im Sommer öffnet | Gastronomiebetrieb mit Außenbereich, oft ohne historischen Keller |
| Bier | Meist nur das eigene Bier der Brauerei, direkt vom Fass | Kann verschiedene Biere anbieten |
| Essen | Oft nur Brotzeit, manchmal nichts; mitgebrachte Brotzeit ist häufig, aber nicht überall erlaubt | Meist vollständige Speisekarte |
| Atmosphäre | Holzbänke, alte Bäume, kein Service, selbst bestellen | Variabel: von einfach bis gehoben |
| Typisch für | Fränkische Schweiz, Forchheimer Kellerwald, Erlanger Burgberg | Biergärten in Städten, Brauereigasthöfe mit Außenbereich |
In der Praxis sind die Begriffe nicht immer sauber getrennt. Manche Gasthöfe nennen ihren Außenbereich Keller, obwohl der historische Lagerkeller nicht mehr zentral ist. Für Besucher ist wichtiger: Gibt es Brauereibier, einfache Sitzplätze, regionale Brotzeit und eine lebendige Kelleratmosphäre?
Der typische fränkische Keller ist unkompliziert. Man holt Bier am Ausschank, setzt sich an lange Tische, teilt Platz mit anderen und bleibt länger als geplant.
Biergarten und Bierkeller im Vergleich →Alle Biergärten im Verzeichnis, mit Ort und Kartenpunkt: Biergärten auf der Karte ansehen.
Jede rechtliche Aussage auf dieser Seite stammt aus einer dieser Quellen. Wir zitieren sie, damit du sie selbst nachlesen kannst.
Wer weiß, was ein Biergarten sein muss, erkennt schnell, welcher Ort in Franken wirklich einer ist.